Mietzinsdepot: Die Prämie ist teurer als die Kaution
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Die Prämie ist teurer als die Kaution
Mit Versicherungen für Mietzinskautionen machen die Anbieter ein gutes Geschäft. Doch für die Mieter lohnen sich solche Versicherungen nicht. Denn sie decken keine Schäden. Und bei Nichtgebrauch erhalten die Mieter auch kein Geld zurück.
«Mit der Mietkautionsversicherung können Sie Ihr Geld ausgeben statt im Mietzinsdepot blockieren»: So wirbt die Helvetia für ihr Angebot. Es ist zwar neben jenem der Axa Winterthur das günstigste von allen Anbietern (siehe Tabelle). Aber trotzdem lohnt sich die Versicherung nicht.
Der Mieter zahlt im Vergleich zu einem herkömmlichen Mietzinsdepot immer drauf. Denn die Versicherung ist gar keine richtige Versicherung. Sie deckt nämlich keine Reparaturkosten. Im Schadenfall zahlt sie diese Kosten zwar dem Vermieter und garantiert ihm so, dass er zu seinem Geld kommt. Doch dann verlangt sie den Betrag umgehend vom Mieter zurück.
Ein Kredit für Mieter
Die Versicherung ist also eigentlich ein Kredit für Mieter, die gerade nicht genug flüssig sind, um die verlangte Summe fürs Mietzinsdepot aufzubringen. Für diesen Kredit verlangen einige Versicherer über 5 Prozent Prämie.
Die grösste und gleichzeitig teuerste Anbieterin ist die Firma Swisscaution. Sie verlangt zusätzlich zu den Jahresprämien eine pauschale Einstiegsgebühr von 231 Franken. Auch die Adunokaution verlangt im ersten Jahr mehr Prämie. Bei der Zürich läuft die Kautionsversicherung mindestens drei Jahre lang. Und wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, zahlt zusätzlich 50 Franken pro Jahr.
Am günstigsten sind Helvetia und Axa Winterthur. Doch auch dort gilt: Zieht ein Mieter nach fünf Jahren aus, hat er für diese Zeit zwar kein Mietzinsdepot von 6000 Franken hinterlegen müssen, dafür aber 1260 Franken Prämie gezahlt. Und davon erhält er nichts zurückerstattet.
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) rät deshalb vom Abschluss von Mietkautionsversicherungen ausdrücklich ab: «Mieter, die nicht genug Geld für das geforderte Mietzinsdepot haben, sollten versuchen, ein privates Darlehen aufzunehmen.» Der Verband betont ausserdem, dass es für Mieter keine Pflicht gebe, eine solche Versicherung abzuschliessen.
Mieterschaden ist versichert
Ein herkömmliches Mietzinsdepot erhalten Mieter nach dem Auszug in den meisten Fällen samt allfälligen Zinsen vollumfänglich zurück. Denn:
Kosten für Abnützungsspuren an Wänden, Böden oder Einbaugeräten sind im Mietzins eingerechnet, diese muss der Vermieter übernehmen.
«Mieter, die nicht genug Geld für das geforderte Mietzinsdepot haben, sollten versuchen, ein privates Darlehen aufzunehmen.»
Mieterinnen- und Mieterverband
Schäden, die der Mieter fahrlässig oder aus mangelnder Sorgfalt verursacht hat, kann er seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Dazu gehören zum Beispiel bemalte Tapeten, ein Sprung im Lavabo oder eine Schramme im Parkett. Je nach Versicherung müssen Mieter allerdings pro Auszug, pro Zimmer oder pro Schadenereignis einen Selbstbehalt zahlen.
Aufs Mietzinsdepot zurückgreifen kann der Vermieter nur dann, wenn der Mieter den Mietzins oder Nebenkosten nicht bezahlt hat, oder in den seltenen Fällen, wo der Mieter keine Privathaftpflichtversicherung hat oder diese einen Schaden nicht übernehmen will. Diese Kosten muss allerdings immer der Mieter zahlen – egal, ob er eine Mietzinskautionsversicherung oder ein Mietzinsdepot hat.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 15.11.2016, 13:29 Uhr
Infobox
Mittlerweile ist es üblich geworden, dass Wohnungsvermieter beim Abschluss eines Mietvertrags ein Mietzinsdepot verlangen. Dabei gelten folgende Regeln:
- Als Mietzinsdepot darf der Vermieter höchstens drei Monatsmieten verlangen. Er darf die Kaution nur auf ein Mietzinskautionskonto einzahlen. Dieses muss auf den Namen des Mieters lauten. Es bleibt während der Mietdauer für beide Seiten gesperrt.
- In der Regel bestimmt der Vermieter, bei welcher Bank die Kaution hinterlegt wird.
- Allfällige Kontoführungsgebühren muss der Mieter zahlen. Es gibt aber viele Banken, welche keine Gebühren verlangen, unter anderen die Berner Kantonalbank, Valiant, Migros-Bank, UBS und Credit Suisse.
- Die Zinsen gehören dem Mieter.
- Sobald der Mieter nach dem Auszug alle Mietzinse und Nebenkosten bezahlt hat und keine Mieterschäden mehr zu beheben sind, muss der Vermieter das Konto freigeben.
- Spätestens ein Jahr nach der Wohnungskündigung muss die Bank das Geld auch ohne Zustimmung des Vermieters an den Mieter auszahlen. Es sei denn, der Vermieter habe rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Mieter eingeleitet.
- Ist der Mieter in einem Schadenfall nicht einverstanden, dass der Vermieter die Kosten vom Depot abzieht, können beide Parteien eine der kantonalen Schlichtungsbehörden einschalten. Diese entscheidet dann über die Verwendung des Depots. Oder der Mieter kann abwarten, ob der Vermieter innerhalb der Jahresfrist tatsächlich rechtliche Schritte gegen ihn einleitet.